Inhaber
KFZ-Werkstatt Garage 22 GmbH
FN 629995 p
Mark Dodes-Thumfort
3701 Oberthern 11
Österreich
Telefonnummer: 0677 62490002
E-Mail-Adresse: office@garage22.at
Urheberrecht
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für die Ausführung von Reparaturen und sonstigen Arbeiten sowie für den Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör
Bei Probefahrten und Überstellungsfahrten ist vom Auftragnehmer ein amtliches Probefahrt- bzw. Überstellungs-Kennzeichen zu benützen.
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Mündliche Auskünfte über voraussichtliche Kosten sind keine Kostenvoranschläge. Pauschalpreiszusagen werden nicht erteilt. Ein Kostenvoranschlag liegt nur dann vor, wenn die Leistungen mit einer Berechnung ihrer mutmaßlichen Losten nach kaufmännisch-technischen Gesichtspunkten detailliert zergliedert, also in Einzelposten nach Arbeit, Material, usw. aufgeschlüsselt sind.
Kostenvoranschläge werden nur aufgrund eines besonderen Auftrages ausgearbeitet; weder die diesbezügliche Auftragserteilung noch die Ausarbeitung verpflichten, einen Instandsetzungsvertrag auszuschließen.
Ein Kostenvoranschlag, dessen Richtigkeit nicht gewährleistet ist, bzw. ein Instandsetzungsvertrag, dem ein derartiger Kostenvoranschlag (ohne Gewährleistung) zugrunde gelegt wurde, schließt die Berechnung unvorhergesehener Kostenerhöhungen und Ausführung zusätzlich notwendiger Arbeiten nicht aus. In diesen Fällen kann der Kostenvoranschlag ohne Rückfrage um bis zu 15 Prozent überschritten werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine darüberhinausgehende Überschreitung ist dem Auftraggeber anzuzeigen; dieser ist diesfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei er die vom Auftragnehmer bereits geleistete Arbeit angemessen zu vergüten hat.
Die Berechnung des Materials erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen, unverpackt ab Betrieb des Auftragnehmers/Verkäufers, die Arbeitskosten nach aufgewendeter Arbeitszeit zu den im Betrieb angeschlagenen Preisen; soweit für standardisierte Leistungen Arbeitswerte (AW) herausgegeben sind, wird der Verrechnung von Leistungen der zutretende AW in Ansatz gebracht. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Rechnung nach verwendetem Material, Fremdleistungen AW und mangels AW tatsächlich aufgewendeter Arbeitszeit aufzuschlüsseln.
Bei vom Auftraggeber ausdrücklich als dringend bezeichneten Aufträgen können erforderliche Überstunden und Überstundenaufschläge zum AW und die durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung entstehen Mehrkosten verrechnet werden.
Die Bezahlung von Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen und Waren hat bei Übergabe bzw. Fertigstellung und Bekanntgabe der Kosten in bar oder per Kartenzahlung zu erfolgen. Von fälligen Beträgen hat der Auftraggeber/Käufer Zinsen in Höhe von 10% zu entrichten. Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen auf die Reparaturkosten verlangen. Leistet der Auftraggeber die vereinbarten Vorauszahlungen nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom vertag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Mahnkosten und Wechselspesen Gehgen zu Lasten des Auftraggebers/Käufers, die in rechtlichem Zusammenhang mit seien Verbindlichkeiten stehen, gerichtlich festgelegt oder vom Auftraggeber/Käufer anerkannt worden sind.
Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt grundsätzlich im Betrieb des Auftragnehmers.
Ist der Auftraggeber in Verzug, kann der Auftragnehmer den Reparaturgegenstand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst oder anderweitig ein- oder abstellen. Der Auftragnehmer hat hierbei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden, es treffen ihn jedoch nicht die Pflichten eines Verwahrers. Ist der Auftraggeber/Käufer seit mindestens 12 Monaten mit der Abnahme des Reparaturgegenstandes in Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Rechnung des Auftraggebers/Käufers zu verwenden.
Ersetze Altteile gehen, wenn nicht anders bei Auftragserteilung verlangt, entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind - sofern es sich nicht um Tauschteile handelt - zu vernichten.
Alle gelieferten und anmontierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat wegen aller seiner Forderungen aus den gegenständlichen und früheren Instandsetzungsaufträgen und aus einschägigen Materiallieferungen, einschließlich des gemachten Aufwandes und verursachten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem diesbezüglichen Reparaturgegenstand des Auftraggebers. Weisungen über die Herausgabe des Reparaturgegenstandes Gelen nur unter der Bedingung, dass sie erst nach vollständiger Bezahlung obengenannter Forderungen auszuführen sind.
Ein allfällig zur Anwendung kommendes kaufmännisches Zurückhaltungsrecht oder eine im Gesetz weiters begründete Zurückhaltung wird hierdurch nicht berührt.
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist unter Umständen mit einer sehr beschränkten Haftbarkeit zu rechnen.
Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Von Auftraggeber beigestellte (Ersatz-) Teile, Betriebsstoffe, Aggregate, Zubehör und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung; weiterst ist für deren Eignung der Auftraggeber allein verantwortlich.
Der Auftragnehmer leistet für die durchgeführtem Instandsetzungsarbeiten und die eingebauten Teile sowie verkaufte Ersatzteile und Zubehör nach Maßgabe folgender Bestimmungen Gewähr. Die für Neuteile allenfalls geltenden vertraglichen Garantieerklärungen des Herstellers bleiben hiervon unberührt.
4. Bei Vorliegen von Gewährleistungsmängeln ist der Auftragnehmer/Verkäufe nach seiner Wahl verpflichtet, die nachgewiesenen Mängel zu beheben, die Sache kostenlos zu ersetzen oder einen
angemessenen Geldersatz zu leisten, dessen Höhe jedenfalls mit dem Betrag begrenzt ist, den der Auftraggeber/Käufer für die mangelhafte Reparatur oder den mangelhaften Teil zu entrichten
hatte. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von Auftraggebern/Käufern, die Verbraucher im Sinne des KSCHG sind, bleiben von vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5. Zur Ausführung des aufgrund von Gewährleistungsansprüchen zu erbringenden Leistungen hat der Auftraggeber/Käufer den Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer/Verkäufer in dessen Betrieb (in
welchem der Reparaturgegenstand vom Auftraggeber/Käufer übergeben worden ist) auf eigene Kosten und Gefahr zu überstellen. Ist eine Überstellung unzumutbar, ist der Auftragnehmer/Verkäufer zu
verständigen. Dieser kann entweder die Überstellung auf seine Kosten und Gefahr oder die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Betrieb, zu dem die Überstellung
durch den Auftraggeber/Käufer zunftbar ist, verlangen oder angemessenen Ersatz für das Unterlassen der Mängelbehebung leisten; dieser Ersatz ist der Höhe nach jedenfalls mit dem Betrag begrenzt,
den der Auftraggeber/Käufer für die mangelhafte Reparatur oder den mangelhaften Teil zu entrichten hatte.
6. Der Auftraggeber/Käufer hat wegen eines Gewährleistungsmangels auch aus dem Titel des Schadenersatzes nur die sich aus dem vorstehenden Bedingungen ergebenden Ansprüche.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/Käufers sowohl wegen eines Gewährleistungsmangels als auch wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn den Auftragnehmer/Verkäufer oder
Personen, für welche er einzustehen hat, am Vorliegen des Mangels kein grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) trifft. Reine Vermögensschäden wie entgangener Gewinn oder
frustrierte Aufwendungen, indirekte Schäden und Schäden Dritter werden keinesfalls ersetzt; ist der Auftraggeber/Käufer Verbraucher im Sinne des KSchG, erfolgt ein Ersatz solcher Schäden nur bei
sBetehen eines gesetzlichen Anspruchs und unter der weiteren Voraussetzung eines dem Auftragnehmer zustehenden groben Verschuldens.
Der Auftraggeber stimmt einer Übermittlung seiner im Reparaturauftrag angeführten persönlichen Daten an die KFZ-Werkstatt Garage 22 GmbH zum Zwecke seiner Verständigung im Fall der Notwendigkeit von Werkstattbesuchen (aktiven Kundendienstmaßnahmen) sowie zum Zwecke der Bewerbung von und Information über von diesen angebotenen Produkten und Dienstleistungen zu.
ist für die Ausführung von arbeiten der Ort der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, für den Erwerb von Ersatzteilen und Zubehör ohne damit verbunden Auftrag zum Sinai der Betrieb des Verkäufers, in welchem die Bestellung entgegengenommen wurde.
Ausschließlicher Gerichtstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Reparaturauftrag bzw. Kaufvertrag ist das für den Sitz des Auftragnehmers/Verkäufers sachlich zuständige Gericht. Ist der Auftraggeber/Käufer Verbraucher im Sinne des KSchG, gilt dies für Klagen gegen ihn nur dann, wenn sein Wohnort, gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort im Sprengel dieses Gerichtes liegt.